Der Bundesrat hat am 18. Dezember die Covid-19-Kulturverordnung angepasst. Die Regierung hat nun entschieden, dass das Amt für Kultur auf Gesuch hin wieder Finanzhilfen an Kulturschaffende leisten kann. Seit Oktober 2020 war dies nur für Kulturunternehmen möglich. Von dem im Frühjahr gesprochenen Kredit von insgesamt 22,8 Millionen Franken für Finanzhilfen im Kulturbereich, die je zur Hälfte von Bund und Kanton finanziert werden, stehen aktuell noch 12,7 Millionen Franken zur Verfügung.

Neu sind auch für Kulturschaffende nicht-rückzahlbare Finanzhilfen vorgesehen. Solche Unterstützungen an Kulturschaffende waren bereits zwischen März und Oktober 2020 ausgerichtet worden. Die Finanzhilfen erfolgen in Form von Ausfallentschädigungen für den finanziellen Schaden, der seit dem 19. Dezember und bis Ende 2021 aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht. Ab Ende Januar 2021 können dafür Gesuche beim Amt für Kultur eingereicht werden, dabei sind die Fristen zu beachten.

Kulturelle Vielfalt erhalten

Weiterhin gibt es auch Finanzhilfen für Kulturunternehmen, sowohl in Form von Ausfallentschädigungen als auch in Form von Beiträgen an Transformationsprojekte. Für Ausfallentschädigungen an gewinnorientierte Kulturunternehmen hat die Regierung analog zur Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für

Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie ein Maximum von 500'000 Franken festgelegt.

Die Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kulturschaffenden und die Kulturunternehmen abmildern und andererseits Kulturunternehmen bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützen. Die Massnahmen tragen dazu bei, die nachhaltige Schädigung der Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten.