Mit dem nun vorliegenden Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie werden Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbussen erlitten haben, finanziell unterstützt. Damit wurde die bisherige dringlich erlassene Rechtsgrundlage in eine ordentliche Rechtsgrundlage überführt. Der Kanton kann weiterhin Härtefallmassnahmen bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 95 Millionen Franken auszahlen. Alle 77 Gemeinden haben die Vorlage unterstützt. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,10 Prozent.
Bei den nationalen Vorlagen haben die Stimmenden voraussichtlich im Gleichschritt mit der Gesamtschweiz geurteilt. So befürworten die Stimmenden im Kanton St.Gallen mit 59,31 Prozent die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches («Ehe für alle»). Von den 78 Gemeinden haben sich 67 Gemeinden für die Änderung ausgesprochen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,13 Prozent. Hingegen lehnten die Stimmenden im Kanton St.Gallen die Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» deutlich mit 69,14 Prozent ab. Keine der 78 Gemeinden nahm die Vorlage an. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,62 Prozent.