Seit dem 1. Januar 2022 können natürliche Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch und damit medienbruchfrei einreichen. Offensichtlich haben die Steuerpflichtigen im Kanton St.Gallen geradezu auf diese neue Dienstleistung gewartet. Schon im ersten Jahr machten 78'545 Steuerpflichtige von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch. Das sind rund 39 Prozent der rund 202'000 Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung elektronisch ausfüllen. Die Erwartungen wurden damit weit übertroffen. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren noch weitere Personen diese Dienstleistung nutzen. Aus der vollständig elektronischen Einreichung ergeben sich Vorteile sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden.
Chatten zu Steuerfragen
Seit dem 1. Januar 2022 besteht zudem die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung in einem Online-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Diese Dienstleistung wurde rege benutzt. Deshalb stehen auch im neuen Jahr bis Mitte April von 8 Uhr bis 21 Uhr Fachleute der Gemeinden und des Kantons für Fragen zur Verfügung.
Rechtliche Neuerungen
Ab der Steuererklärung 2022 profitieren Inhaber von Geschäftsfahrzeugen von einer administrativen Entlastung, indem sie die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges neu pauschal versteuern können. Zudem wurden auf den 1. Januar 2023 bei der direkten Bundessteuer die Folgen der kalten Progression ausgeglichen. Das heisst, sowohl der Tarif als auch die Abzüge wurden der Teuerung angepasst.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2023 ist die Aktienrechtsreform in Kraft getreten. Neu kann das Aktienkapital auch in fremder Währung geführt werden. Steuerrechtlich wird geregelt, wie bei einem Geschäftsabschluss in ausländischer Währung der steuerbare Reingewinn und das steuerbare Eigenkapital in Franken umzurechnen sind. Und schliesslich wird bei der direkten Bundessteuer der maximale Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten von 10'100 Franken auf 25'000 Franken erhöht.
Stimmbevölkerung entscheidet am 18. Juni 2023 über globale Mindeststeuer
Gemäss dem OECD/G20-Projekt müssen künftig internationale Konzerne, die einen Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro erzielen, eine Mindeststeuer von 15 Prozent entrichten. Würde die Schweiz darauf verzichten, diese Mindestbesteuerung für in der Schweiz steuerpflichtige internationale Konzerne einzuführen, könnten andere Staaten die zusätzlichen Steuern erheben. Deshalb wollen Bundesrat und Parlament die Mindestbesteuerung in der Schweiz einführen.
Die Bundesversammlung hat die Vorlage am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Am 18. Juni 2023 findet in der Schweiz die Volksabstimmung statt. Gesamtschweizerisch wird mit Mehreinnahmen zwischen 1,0 und 2,5 Mrd. Franken gerechnet, wobei der Kantonsanteil 75 Prozent beträgt. Wie hoch die Mehreinnahmen im Kanton St.Gallen sein werden, kann jedoch derzeit noch nicht beziffert werden.
Anzahl Verfahren beim automatischen Informationsaustausch rückläufig
Der automatische Informationsaustausch (AIA) dient dazu, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Insgesamt wurden im Kanton St.Gallen seit Einführung des automatischen Informationsaustausches im Jahr 2010 hinterzogene Vermögen von rund 105 Mio. Franken offengelegt.
Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl eingeleiteter Nachsteuerverfahren gegenüber dem Jahr 2021 von 124 auf 77 Fälle reduziert. Damit bestätigt sich der abnehmende Trend nach dem Höchststand aus dem Jahr 2020 mit 230 Fällen und 62.7 Mio. Franken an hinterzogenem Vermögen.
Abnehmender Trend von straflosen Selbstanzeigen setzt sich fort
Im vergangenen Jahr haben Personen im Kanton St.Gallen 57 Mio. Franken Schwarzgeld offengelegt. Seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige ist das der tiefste Wert. Der Grossteil an offengelegtem Schwarzgeld stammt aus der Schweiz. Die Anzahl strafloser Selbstanzeigen hat sich von 282 (Jahr 2021) auf 241 (Jahr 2022) reduziert.