Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zeigt die mutmassliche finanzielle Entwicklung in den kommenden Jahren auf. Im vorliegenden AFP 2023–2025 sind die Anpassungen aus dem Projekt «Haushaltsgleichgewicht H2022+» sowie die Steuersenkung bereits enthalten. Zusätzlich wird mit höheren Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank geplant, welche weiterhin vorsichtig geschätzt werden. Die operativen Defizite konnten dadurch gegenüber dem Vorjahres-AFP deutlich reduziert werden. Die Finanzkommission hat den Fokus auf die notwendigen personellen Ressourcen zur Stärkung der Digitalisierung und der IT – insbesondere der IT-Sicherheit – gelegt.
Die Notwendigkeit für eine Stärkung der personellen Ressourcen im Bereich der Digitalisierungs- und IT-Vorhaben war unbestritten. Auch ist sich die Finanzkommission der Gefahren im Bereich der Cyberkriminalität bewusst. Die Höhe der zusätzlich notwendigen Mittel wurde kontrovers diskutiert, wobei sich ein Kompromiss von je zusätzlich 1 Million Franken in den Jahren 2023 und 2024 durchsetzte. Dies bedeutet eine Halbierung gegenüber dem Antrag der Regierung. Die Finanzkommission liess aber auch durchblicken, dass in diesem Themenfeld durchaus weiterer Spielraum besteht, wenn die Notwendigkeit für zusätzliche Ressourcen ausgewiesen wird beziehungsweise wenn sich dadurch entsprechende Einsparungen realisieren lassen.
Die Regierung hat in den Planwerten des AFP 2023–2025 auf eine allgemeine Lohnerhöhung verzichtet. Die Finanzkommission möchte gegenüber dem Personal jedoch ein Zeichen setzen und schlägt eine allgemeine Lohnerhöhung von 0,6 Prozent vor, welche im Zeitraum von 2023–2025 gewährt werden kann. Dies ist vor dem Hintergrund einer sich derzeit abzeichnenden steigenden Teuerung zu sehen. Die Lohnentwicklung liegt aktuell – unter Berücksichtigung der erfolgten Reallohnerhöhung von 0,8 Prozent im Jahr 2020 – nach wie vor über dem Landesindex der Konsumentenpreise.
Der Schaffung von zusätzlichen Stellen steht die Finanzkommission jedoch skeptischer gegenüber. Grundsätzlich ist sie der Ansicht, dass neue Stellen durch die geforderten Effizienzgewinne ermöglicht werden müssen. Sie anerkennt jedoch, dass sich die Effizienzgewinne nicht sofort einstellen und spricht sich daher für je 0,2 Prozent der Lohnsumme in den Jahren 2023 und 2024 für den strukturellen Personalbedarf aus. Für das Jahr 2025 sollen jedoch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Finanzleitbild 2021–2030
Als zweites Geschäft hat die Finanzkommission das Finanzleitbild 2021–2030 beraten. Der Hauptzweck des Finanzleitbilds besteht darin, Leitlinien und Zielsetzungen für die Finanzpolitik des Kantons festzulegen. Die Finanzkommission unterstützt mehrheitlich das vorliegende Finanzleitbild. Sie stellt einzig den Antrag, das Ziel zur Entwicklung der Staatsquote dahingehend anzupassen, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigen soll. Die Regierung hatte in der Botschaft vorgeschlagen, dass sich die Staatsquote im Vergleich zu den anderen Kantonen unterdurchschnittlich entwickeln soll.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Februarsession. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der Finanzkommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter den Geschäftsnummern 33.22.04 (Aufgaben- und Finanzplan 2023–2025) und 40.21.04 (Finanzleitbild 2021–2030) zu finden.