Basierend auf der dringlichen Verordnung der Regierung können St.Galler Betriebe, welche die Härtefallkriterien erfüllen, bereits seit dem 4. Januar 2021 Gesuche um Unterstützung einreichen. Seither sind 832 Gesuche von Firmen eingegangen, die zusammen 4'621 Vollzeitstellen auf sich vereinen. Rund die Hälfte der antragsstellenden Betriebe stammt aus dem Gastronomiebereich.
Die Gesamtsumme der beantragten Hilfe beläuft sich auf 126,6 Millionen Franken. Bisher wurden 7 Millionen als à Fonds perdu-Beiträge ausbezahlt. Dazu kommen weitere 3,3 Millionen Franken an Solidarbürgschaften. Die Regierung rechnet unter den aktuell geltenden Vorgaben mit bis zu 2'700 Härtefallgesuchen im Volumen von rund 260 Millionen Franken. Es gab auch Gesuche, die das Volkswirtschaftsdepartement ablehnte. Die Mehrheit dieser Absagen betreffen Firmen, die ihren Hauptsitz nicht im Kanton St.Gallen haben oder in Branchen tätig sind, die aufgrund der geltenden Definition nicht unter das Programm fallen.
Tempo der Auszahlungen steigt
Jedes einzelne Gesuch durchläuft einen zweistufigen Prüfprozess, in den nebst Fachspezialisten aus dem Volkswirtschafts- und dem Finanzdepartement auch Bankfachleute und Treuhänderinnen und Treuhänder involviert sind. Am Ende des Prüfprozesses stellt das Prüfgremium Anträge, die vom Amt für Wirtschaft und Arbeit beurteilt werden. Über Härtefallgesuche im Volumen von mehr als einer halben Million Franken entscheiden die Vorsteher des Volkswirtschafts- und Finanzdepartements. Die sorgfältige, breit abgestützte Beurteilung ist mitentscheidend für den Erfolg des Härtefallprogramms. Sie sorgt dafür, dass Firmen unterstützt werden, die über die Pandemie hinaus überlebensfähig sind. Gleichzeitig stellt der Kanton damit sicher, dass mit den eingesetzten Steuergeldern sorgfältig umgegangen wird.
Die Zeit spielt bei der Abwicklung des Härtefallprogramms eine wesentliche Rolle. Der Kanton St.Gallen setzt für die Einreichung der Gesuche auf ein Online-Tool. Dieses ermöglicht ein effizientes Arbeiten aller involvierter Stellen. Mit Dauer des Programms ist auch das Tempo der Auszahlungen gestiegen, da die Prüf- und Bearbeitungsprozesse mittlerweile etabliert sind und der Kanton die Prüfressourcen ausgebaut hat.
Auf Vollständigkeit achten
Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die Informationen auf der Webseite des Kantons (www.sg.ch/coronavirus) zu konsultieren, bevor sie den Antrag einreichen. Der Gesuchprozess wird verlangsamt, wenn unvollständige oder falsche Angaben eingereicht werden. Die Mitarbeitenden des Amtes für Wirtschaft und Arbeit müssen in diesem Fall zeitaufwendige Rückfragen stellen. Diese können vermieden werden, wenn die Gesuche korrekt ausgefüllt sind. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit dankt den Antragsstellenden für die Mithilfe, um die Abläufe zu optimieren und die Bearbeitungszeit weiter zu verkürzen.