Im Grundsatz unterstützt der Kanton St.Gallen wie auch die anderen Ostschweizer Kantone die Einschätzung des Bundesrates, dass die Impfkampagne mit hohem Engagement weiterverfolgt werden muss. Das gemeinsame Ziel ist, die Impfrate weiter zu erhöhen. Die Regierung unterstützt daher in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen auch das Vorhaben einer nationalen Impfwoche.

Die weiteren Massnahmen, insbesondere die Beratungsgutscheine, erachtet die Regierung jedoch weder als zielführend noch praktikabel und lehnt sie klar ab. Der Impfentscheid sollte nicht durch zusätzlichen Druck oder aufgrund von monetären Anreizen, sondern aufgrund von gesellschaftlichen und gesundheitlichen Überlegungen gefällt werden. Bereits heute stehen in verschiedener Hinsicht Informationsangebote für die Bevölkerung zur Verfügung. Zudem setzt der Kanton St.Gallen schon derzeit mobile Impfeinheiten ein.

Kosten der Ärzteschaft adäquat vergüten

Aus Sicht der Regierung des Kantons St.Gallen könnten weitere Massnahmen einen Beitrag zu einer Erhöhung der Impfquote leisten. Namentlich ist für die Regierung nicht nachvollziehbar, weshalb die Ärzteschaft (mit 16.50 Franken) und die Apotheken (mit 24.50 Franken) unterschiedlich für die Impfung vergütet werden. Im Kanton St.Gallen haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte bei einer Finanzierung von 16.50 Franken je Impfung aufgrund der fehlenden Kostendeckung ihre Impftätigkeit eingestellt. Gerade in ländlichen Regionen wäre die Arztpraxis jedoch eine wichtige und niederschwellige Anlaufstelle. Die Regierung des Kantons St.Gallen erachtet es daher als angezeigt, dass die Abgeltung der Ärzteschaft für die Impfung überprüft und angepasst wird.

Bundesrat soll handlungsfähig bleiben

Angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung sieht der Bundesrat zudem vor, dem eidgenössischen Parlament die Verlängerung von einzelnen Bestimmungen des eidgenössischen Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Mit dieser Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Krise und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.

Die Regierung des Kantons St.Gallen kann diese Überlegungen im Wesentlichen nachvollziehen und stimmt dem Instrument der Verlängerung von Bestimmungen im Covid-19-Gesetz zu. Die Verlängerung in nachfolgenden Bereichen lehnt sie jedoch ab:

  • Test- und Contact-Tracing-System: Die aktuelle Immunisierung der Bevölkerung durch Impfung und Erkrankung erlaubt die Fortführung des Übergangs in die Normalisierungsphase. Deshalb sollte der Entscheid über die Fortführung des Contact Tracings sowie dessen Ausmass vollumfänglich in der Kompetenz der Kantone liegen. Ressourcenintensive Meldevorgänge an den Bund müssen hierbei auf das Minimum reduziert werden.
  • Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes: Seitdem sich alle Impfwilligen zeitnah impfen konnten oder können, ist die Aufrechterhaltung von besonderen Schutzmassnahmen für vulnerable Gruppen am Arbeitsplatz nur noch in wenigen Fällen notwendig. Es handelt sich um Personen, die trotz Impfung keinen guten Schutz aufbauen oder sich nicht impfen lassen können. Abgesehen von diesen wenigen gut bekannten Personen müssen Massnahmen im Rahmen des regulären Arbeitnehmerschutzes wieder in den Vordergrund treten.
  • Proximity-Tracing-System: Es konnte in über einem Jahr Betrieb nicht schlüssig dargelegt werden, dass der Verlauf der Pandemie durch das Proximity-Tracing-System beeinflusst wird. In Anbetracht der hohen Kosten ist es unter diesen Umständen nicht sachgerecht, dieses System weiterzuführen.


Zudem soll für folgende Bereiche eine Verlängerung nur bis zum 30. Juni 2022 anstatt bis zum 31. Dezember 2022 ins Auge gefasst werden:

  • Massnahmen im Kulturbereich: Im Sinn einer Gleichbehandlung sämtlicher Branchen befürwortet die Regierung nur eine Verlängerung der Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. Juni 2022 und nicht wie vom Bund vorgeschlagen bis zum 31. Dezember 2022.
  • Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls: Es ist im positiven Fall damit zu rechnen, dass bis Mitte 2022 der grösste Teil der Schweizer Bevölkerung geimpft oder genesen ist. Aus diesem Grund und im Sinne einer Gleichbehandlung der verschiedenen Branchen (Sport, Veranstaltungen, Kultur usw.) sollen auch diese Massnahmen nur bis zum 30. Juni 2022 gelten.