Im Grundsatz unterstützt der Kanton St.Gallen wie auch die anderen Ostschweizer Kantone die Einschätzung des Bundesrates, dass die Impfkampagne mit hohem Engagement weiterverfolgt werden muss. Das gemeinsame Ziel ist, die Impfrate weiter zu erhöhen. Die Regierung unterstützt daher in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen auch das Vorhaben einer nationalen Impfwoche.
Die weiteren Massnahmen, insbesondere die Beratungsgutscheine, erachtet die Regierung jedoch weder als zielführend noch praktikabel und lehnt sie klar ab. Der Impfentscheid sollte nicht durch zusätzlichen Druck oder aufgrund von monetären Anreizen, sondern aufgrund von gesellschaftlichen und gesundheitlichen Überlegungen gefällt werden. Bereits heute stehen in verschiedener Hinsicht Informationsangebote für die Bevölkerung zur Verfügung. Zudem setzt der Kanton St.Gallen schon derzeit mobile Impfeinheiten ein.
Kosten der Ärzteschaft adäquat vergüten
Aus Sicht der Regierung des Kantons St.Gallen könnten weitere Massnahmen einen Beitrag zu einer Erhöhung der Impfquote leisten. Namentlich ist für die Regierung nicht nachvollziehbar, weshalb die Ärzteschaft (mit 16.50 Franken) und die Apotheken (mit 24.50 Franken) unterschiedlich für die Impfung vergütet werden. Im Kanton St.Gallen haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte bei einer Finanzierung von 16.50 Franken je Impfung aufgrund der fehlenden Kostendeckung ihre Impftätigkeit eingestellt. Gerade in ländlichen Regionen wäre die Arztpraxis jedoch eine wichtige und niederschwellige Anlaufstelle. Die Regierung des Kantons St.Gallen erachtet es daher als angezeigt, dass die Abgeltung der Ärzteschaft für die Impfung überprüft und angepasst wird.
Bundesrat soll handlungsfähig bleiben
Angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung sieht der Bundesrat zudem vor, dem eidgenössischen Parlament die Verlängerung von einzelnen Bestimmungen des eidgenössischen Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Mit dieser Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Krise und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen kann diese Überlegungen im Wesentlichen nachvollziehen und stimmt dem Instrument der Verlängerung von Bestimmungen im Covid-19-Gesetz zu. Die Verlängerung in nachfolgenden Bereichen lehnt sie jedoch ab:
Zudem soll für folgende Bereiche eine Verlängerung nur bis zum 30. Juni 2022 anstatt bis zum 31. Dezember 2022 ins Auge gefasst werden: