In der kantonalen Verwaltung wurden die Löhne von 6'213 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (2'711 Frauen und 3'502 Männer) untersucht. Die Prüfung ergab, dass Frauen unter Berücksichtigung der aggregierten Datenbasis bei sonst gleichen Voraussetzungen rechnerisch 3,1 Prozent weniger verdienen als Männer. Weil der Wert unter der vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann definierten Toleranzschwelle von fünf Prozent liegt, kann davon ausgegangen werden, dass keine begründete Vermutung einer systematischen Lohndiskriminierung vorliegt. Das Ergebnis der Lohngleichheitsprüfung wurde der vorgeschriebenen formellen Überprüfung unterzogen. Diese erfolgte durch die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen.
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchsetzen
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde per 1. Juli 2020 revidiert und um die Pflicht einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse ergänzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zusätzlich verpflichtet, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse sowie der Überprüfung zu veröffentlichen.
Das Personalamt hat ein spezialisiertes Beratungsunternehmen beauftragt, die Lohngleichheitsprüfung in der kantonalen Verwaltung (Departemente, Staatskanzlei und Gerichte) durchzuführen. Dabei wurden die Löhne derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüft, deren Stelle einer Referenzfunktion gemäss Anhang 1 der Personalverordnung zugewiesen ist sowie die Löhne der Lehrpersonen der kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen.
Die Lohngleichheitsprüfung beruht auf der Anwendung des Werkzeugs «Logib», das im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt wurde. Die Prüfung soll zeigen, ob im untersuchten Bereich die Vermutung von Lohngleichheit beziehungsweise von Lohndiskriminierung vorliegt. Es wird also derjenige Teil des Lohnunterschiedes zwischen Frauen und Männern ermittelt, der einzig auf das Geschlecht und nicht auf objektive, beobachtbare Merkmale zurückzuführen ist. Zum Ausgleich für die Interpretation der Ergebnisse gilt eine Toleranzschwelle von fünf Prozent.
Senken der Lohndifferenz als Ziel für die Zukunft
Die in der Überprüfung ermittelte Lohndifferenz liegt zwar unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent, darf aber dennoch nicht bagatellisiert werden. Die Regierung möchte deshalb den festgestellten Lohnunterschied detaillierter analysieren, um mögliche Ursachen und Handlungsbedarf zu lokalisieren.
Aufgrund des Ergebnisses würde der Kanton als Arbeitgeber eigentlich von einer künftigen Analysepflicht befreit. Die Regierung erachtet Lohngleichheitsprüfungen jedoch als nützliches Controllinginstrument. Die Charta Lohngleichheit beinhaltet zudem, dass diese regelmässig durchgeführt werden. Deshalb soll gemäss dem im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vorgesehenen Rhythmus von vier Jahren eine Lohngleichheitsprüfung durchgeführt werden.