Die Regierung des Kantons St.Gallen anerkennt die Forderungen der Gastrobranche nach einer Anpassung der bestehenden Härtefallregelungen. Eine erste Anpassung bei den Bedingungen für Entschädigungsgelder hat die Regierung bereits vorgenommen, indem sie die erforderliche Anzahl Stellenprozente von 300 auf 100 gesenkt hat.

Es zeigt sich aber, dass diese Justierung nicht ausreicht, denn viele Gastrobetriebe erfüllen die zweite Vorgabe nicht. Diese besagt, dass eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 bestehen muss. Den Gastrobetrieben wird zum Verhängnis, dass sie nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 versucht haben, während des Sommers trotz erschwerten Bedingungen die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und den Schaden zu begrenzen.

Die Regierung fordert den Bundesrat in ihrer aktuellen Vernehmlassungsantwort deshalb nochmals dazu auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Er soll eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe schaffen. So kann einerseits das vergangene Jahr entschädigt und zugleich eine Lösung für das laufende Jahr vorgelegt werden.

Regierung bereitet Alternative vor

Falls der Bundesrat am Mittwoch keine Lösung für die Gastrobranche vorlegt, will der Kanton einen Plan B ausarbeiten. Vertreter des Finanzdepartementes und des Volkswirtschaftsdepartementes haben letzte Woche Gespräche mit Vertretern von Gastro St.Gallen geführt und aufgrund der Erkenntnisse nach einer Entschädigungslösung gesucht. Diese wird am Donnerstagabend den Parteispitzen vorgestellt. Stösst die St.Galler Gastrolösung auf politische Akzeptanz, nimmt die Regierung in Aussicht, diese am 19. Januar 2021 mittels Dringlichkeitsrecht zu beschliessen und zudem mit der Botschaft über die Härtefallregelegung dem Kantonsrat zuzuleiten.

Abklärungen zu Zulieferern und Seilbahnen

Ausserdem prüft die Regierung eine Ergänzung ihrer dringlichen Verordnung, um Zulieferbetriebe, die grossmehrheitlich Waren an die berechtigten Härtefallbranchen liefern, ebenfalls zu entschädigen. Ebenso klärt die Regierung ab, ob Seilbahnunternehmen für die Schliessung ihrer Anlagen im Dezember und die Folgewirkungen entschädigt werden sollen. Im Fall einer Entschädigung sollen sich die Standortgemeinden an den finanziellen Leistungen des Kantons beteiligen. Mit diesem Vorgehen will die Regierung des Kantons St.Gallen den behördlich geschlossenen Betrieben Existenzsicherheit bieten.

Über die genaue Ausgestaltung der St.Galler Lösung wird der Kanton im Nachgang zum Gespräch mit den Parteispitzen vom Donnerstag informieren. Sollte der Bundesrat am Mittwoch eine eidgenössische Gastrolösung und weitere Anpassungen der Bundesregelung präsentieren, die eine kantonale Lösung obsolet machen, ist die St.Galler Lösung hinfällig.