Der Kantonsrat hatte ursprünglich Entlastungsmassnahmen im Umfang von 120 Millionen Franken gefordert. 30 Millionen Franken davon können mit der höheren Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gedeckt werden. Somit verblieben 90 Millionen Franken, für welche die Regierung Massnahmen zu erarbeiten hatte. Die Regierung kommt diesem Auftrag vollumfänglich nach, indem sie ein prioritäres Massnahmenset A sowie ergänzende Massnahmen B erarbeitet hat.
Das prioritäre Massnahmenset A umfasst 75 Millionen Franken. Dieses Massnahmenbündel muss aus Sicht der Regierung umgesetzt werden, damit das strukturelle Defizit beseitigt ist. Daneben werden ergänzende Massnahmen B im Umfang von knapp 19 Millionen Franken unterbreitet. Die Regierung erachtet die Umsetzung dieser ergänzenden Massnahmen B als nicht notwendig zur Bereinigung des strukturellen Defizits.
Verbesserung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen
Sie kommt zu diesem Schluss, weil die provisorischen Zahlen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2023–2025 positiver ausfallen als erwartet und für 2025 unter Einberechnung des prioritären Massnahmensets eine «schwarze Null» erwartet wird. Im AFP 2022–2024 vom 22. Dezember 2020 hatte die Regierung noch operative Defizite in der Grössenordnung von jährlich 160 bis 220 Millionen Franken ausgewiesen. Seit der Verabschiedung des AFP 2022–2024 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen aber wesentlich verbessert.
Gestützt auf die neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 kann einerseits mittelfristig von wesentlich höheren jährlichen SNB-Gewinnausschüttungen ausgegangen werden. Weiter kann gemäss dem Halbjahresabschluss 2021 mit substantiell höheren kantonalen Steuererträgen gerechnet werden. Eine negative Entwicklung zeichnet sich hingegen im Bundesfinanzausgleich ab. Es ist davon auszugehen, dass sich die Erträge aus dem Ressourcenausgleich mittelfristig auf wesentlich tieferem Niveau bewegen werden.
Angesichts der sich insgesamt verbesserten finanzpolitischen Rahmenbedingungen geht die Regierung davon aus, dass sich das strukturelle Defizit im Kantonshaushalt reduziert hat und statt den im AFP 2022–2024 angenommenen 120 bis 160 Millionen Franken nun in der Grössenordnung von jährlich 60 bis 80 Millionen Franken liegt. Die vorgeschlagenen prioritären Entlastungsmassnahmen A sind – sofern bereits im Jahr 2022 wirksam – im Zahlenteil des Budgets 2022 eingestellt und werden bei Zustimmung durch den Kantonrat auch im AFP 2023–2025 berücksichtigt. Die ergänzenden Massnahmen B sind nicht Teil des Budgets 2022.
Massnahmen wirken hauptsächlich aufwandseitig
Das Entlastungsvolumen des prioritären Massnahmensets A basiert zu 90 Prozent oder gut 68 Millionen Franken auf aufwandseitigen Massnahmen. Die Entlastungsmassnahmen betreffen den Eigen- wie auch den Transferbereich des Kantonshaushaltes. Es sind alle Departemente und auch die Gerichte von den Entlastungsmassnahmen betroffen. Alle 43 Massnahmen aus dem prioritären Massnahmenset A wie auch die 19 ergänzenden Massnahmen B sind auf der Webseite des Kantons aufgeführt.
Auch das Kantonspersonal trägt einen Teil zum Haushaltsgleichgewicht bei und ist von einzelnen Entlastungsmassnahmen betroffen. Es gibt aber keinen Stellenabbau. Die Regierung hat die Verhandlungsdelegation der Personalverbändekonferenz vorzeitig über die Massnahmen mit personellen Auswirkungen informiert.
Massnahmen mit personellen Auswirkungen sind in folgenden Bereichen vorgesehen: Verzicht auf Stellenschaffungen im Jahr 2022, Anpassungen bei den Treueprämien, organisatorische Optimierungen bei Berufs- und Weiterbildungszentren und Abschaffung des automatischen Lohnanstiegs für Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen.
Die Gemeinden sind im Jahr 2024 im Umfang von 5,5 Millionen Franken oder 7,3 Prozent von den prioritären Massnahmen betroffen. Als finanziell gewichtigste Massnahme kann die Übertragung der Lehrmittelfinanzierung auf die Gemeinden im Umfang von 4,6 Millionen Franken erwähnt werden. Aufgrund der finanziellen Betroffenheit wurden die Gemeinden frühzeitig in die Arbeiten einbezogen.
Parlamentarische Beratung und Gesetzesänderungen
Die Finanzkommission berät die Botschaft und die Massnahmen zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus zeitgleich mit dem Budget 2022. Der Kantonsrat befasst sich in der Novembersession 2021 mit diesen Geschäften. Zur Umsetzung von acht prioritären Massnahmen sind Gesetzesanpassungen notwendig. Unter der Annahme, dass der Kantonsrat den entsprechenden prioritären Massnahmen in der Novembersession 2021 zustimmt, werden die Gesetzesanpassungen dem Kantonsrat mittels Sammelvorlage nachgelagert zugeleitet (Grössenordnung im Frühling 2022).
Botschaft zum Haushaltsgleichgewicht 2022plus (33.21.09)
Massnahmen (A und B) in der Übersicht