Trotz der Corona-Pandemie zeigt sich die Zahlungsmoral im Jahr 2020 sowohl bei den natürlichen als auch bei den juristischen Personen sehr robust. Der Zahlungseingang der natürlichen Personen ist im Vergleich zum Vorjahr bei der Einkommens- und Vermögenssteuer mit 90 Prozent bezahlter Rechnungen und bei der direkten Bundessteuer mit 95 Prozent auf hohem Niveau identisch. Bei den juristischen Personen reduzierte sich mit 89 Prozent die Zahlungsmoral bei den Gewinn- und Kapitalsteuern gegenüber dem Vorjahr nur marginal. Hingegen hat sich der Zahlungseingang bei der direkten Bundessteuer (Gewinnsteuer) mit 90 Prozent gegenüber 96 Prozent des Vorjahres leicht verschlechtert. Dies ist wohl auf den Verzicht auf Verzugszinsen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen.
Hoher Anstieg der elektronisch eingereichten Steuererklärungen
Die ordentliche Einreichungsfrist für die Unselbständigerwerbenden ist aufgrund der ausserordentlichen Lage vom 31. März 2020 auf den 31. Mai 2020 verlängert worden. Dies hatte zur Folge, dass sich in den Monaten April und Mai 2020 die Anzahl der elektronisch eingereichten Steuererklärungen im Vergleich zum Vorjahr reduzierte. In den Monaten Juni und Juli 2020 konnte der Rückstand hingegen wieder aufgeholt werden. Schliesslich übertraf die Einreichquote bei den elektronischen Steuererklärungen das Vorjahresergebnis um rund 5 Prozent und kletterte auf über 63 Prozent.
Start beim vereinfachten Erlassverfahren
Im vereinfachten Erlassverfahren können Unternehmen (juristische Personen und Selbständigerwerbende) auf Gesuch hin die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 im Umfang von 40 Prozent, höchstens Fr. 10'000, erlassen werden. Voraussetzung ist, dass eine Notlage glaubhaft gemacht werden kann, der Steuerbetrag nicht über Fr. 25'000 beträgt und bei Selbständigerwerbenden das überwiegende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit stammt.
Insgesamt sind bis Ende 2020 151 Gesuche eingetroffen, wovon 123 erledigt wurden. Die bewilligten Erlassbeträge im Umfang von Fr. 171'375 sind derzeit noch tief, was daran liegt, dass viele Veranlagungen noch ausstehend sind. Unter den bewilligten Gesuchen sind vor allem die Gastrobranche, die Hotellerie sowie die Eventbranche stark vertreten. Aber auch Branchen mit Kundenkontakt wie Autogaragen, Einzelhandel, Bildungsbereich, Tourismus und die Gesundheitsbranche (Physiotherapie, etc.) sind betroffen.
Automatischer Informationsaustausch: Viele Meldungen, aber wenig Einnahmen
Zweck des automatischen Informationsaustausches (AIA) ist, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Bisher haben sich mehr als 100 Länder, darunter die Schweiz, zur Übernahme des globalen Standards über den automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt.
Gegenüber dem Jahr 2019 hat sich die Anzahl eingeleiteter Nachsteuerverfahren von 48 auf 230 Fälle im Jahr 2020 erhöht. Die rechtskräftig veranlagten Fälle ergeben hinterzogene Vermögen von Fr. 6,93 Mio. (2019: Fr. 3,36 Mio.) und Mehreinnahmen im Kanton und den Gemeinden von Fr. 397'057 (2019: Fr. 208'684) sowie Mehreinnahmen beim Bund von Fr. 35'192 (2019: Fr. 24'812). Dies bedeutet, dass aus der Flut von AIA-Meldungen nicht die erwarteten hohen Steuereinnahmen gekommen sind. Hingegen hat der AIA schon im Voraus Wirkung gezeigt, indem sehr viele Steuerpflichtige nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland im Rahmen der straflosen Selbstanzeige gemeldet haben und künftig von sich aus deklarieren.
Abnehmender Trend von straflosen Selbstanzeigen setzt sich fort
Gegenüber 2019 hat sich die Anzahl der Selbstanzeigen von 404 auf 217 Fälle im Jahr 2020 beinahe halbiert. Betragsmässig wurde mit 82 Millionen Franken seit Einführung der straflosen Selbstanzeige das schwächste Resultat erzielt. Damit setzt sich der abnehmende Trend von straflosen Selbstanzeigen nach dem Spitzenwert aus dem Jahr 2017 mit 1'288 Fällen und 552 Millionen Franken offen gelegtem Schwarzgeld fort. Nach der Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit über 100 Ländern während den letzten Jahren war der Rückgang zu erwarten gewesen.
Auffallend ist, dass im Jahr 2020 mit über 80 Prozent der Grossteil an offen gelegtem Schwarzgeld aus der Schweiz stammt. Dies ist umso erstaunlicher, als innerhalb der Schweiz nach wie vor das Bankgeheimnis gilt. Auf der anderen Seite hat sich prozentual der Anteil an hinterzogenem Vermögen aus dem Fürstentum Liechtenstein mit 8,1 Prozent massiv reduziert. Scheinbar haben viele Personen bereits die vergangenen Jahre genutzt, um ihr Schwarzgeld im Fürstentum Liechtenstein offen zu legen.